Allgemeine 
Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Anbieter:
dB Eventvermietung
Dirk Baumgarten
Reitscher Straße 2
96317 Kronach
Telefon: 0160/1254321
E-Mail: info@db-eventvermietung.de
Web: www.db-eventvermietung.de

Mieter:
Mieter ist jede natürliche oder juristische Person, die bei dB Eventvermietung Mietartikel reserviert, bestellt oder anmietet.

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen Anbieter und Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung von Eventequipment. Sie gelten für alle Mietartikel, insbesondere:
Partyzelte, Lautsprecher, Soundanlagen, Popcornmaschinen, Slush-Eis-Maschinen, Partylichter, Nebelmaschinen, Skydancer, Heizstrahler sowie Bierzeltgarnituren.

Mit der Buchung oder Entgegennahme der Mietartikel erkennt der Mieter diese AGB verbindlich an.

2. Zustandekommen des Mietvertrags

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt durch die Buchung durch den Mieter (per E-Mail, Telefon oder Nachricht) und die ausdrückliche Bestätigung durch den Anbieter zustande. Eine schriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

  • Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
  • Der Mietpreis richtet sich nach Artikel, Mietdauer, Zusatzleistungen (z. B. Lieferung, Aufbau) und ist auf der Website angegeben oder wird individuell vereinbart.
  • Soweit nicht anders vereinbart, gelten die angegebenen Preise als Abholpreise an der Geschäftsadresse des Anbieters.
  • Die Zahlung erfolgt in der Regel bei Abholung oder Lieferung in bar.
  • Nach Absprache kann auf Rechnung gezahlt werden.
  • Eine Kaution wird nicht erhoben.

4. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände und endet mit der vereinbarten Rückgabe.
Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Miettage berechnet werden.

5. Abholung und Lieferung

Die Mietartikel können nach Vereinbarung abgeholt oder gegen Aufpreis geliefert, aufgebaut und wieder abgeholt werden.
Die Rückgabe erfolgt pünktlich und im vereinbarten Zustand.

6. Reinigung

Die Rückgabe hat im grob sauberen Zustand zu erfolgen.
Die Endreinigung übernimmt der Anbieter. Bei starker Verschmutzung behält sich der Anbieter eine Reinigungspauschale vor.

7. Haftung und Schäden

Für Schäden, die Dritten entstehen, haftet der Anbieter nicht. Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch die gemieteten Gegenstände verursacht werden. Der Mieter entbindet/befreit den Anbieter in diesem Zusammenhang von Ansprüchen Dritter.

Der Mieter haftet für:

  • Verlust, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung
  • unsachgemäße Nutzung (z. B. bei Regen, Sturm, falscher Bedienung)
  • wetterbedingte Schäden (z. B. bei Zelten oder Skydancern)

Der Anbieter empfiehlt dringend den Abschluss einer entsprechenden Unfall- und Haftpflichtversicherung.

8. Produktspezifische Hinweise

Partyzelte

Partyzelte dürfen nur auf ebenem Untergrund aufgebaut und müssen ordnungsgemäß gesichert werden. Der Aufbau erfolgt auf eigene Verantwortung, eine Anleitung wird mitgegeben. Bei starkem Wind, Sturm oder Unwetter ist das Zelt zusätzlich zu sichern oder rechtzeitig abzubauen. Das Zelt darf nicht beklebt oder beschriftet werden. Bei angekündigtem Schlechtwetter kann die Buchung kurzfristig kostenfrei storniert werden. Buchungen des Partyzelts können bei Schlechtwetter (z. B. Regen, Sturm) auch bis 2 Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Die Rückgabe hat im trockenen, grob sauberen Zustand (frei von Müll, Schlamm, Blättern etc.) zu erfolgen. Die Endreinigung übernehmen wir, bei starker Verschmutzung behalten wir uns eine Reinigungspauschale vor. Für Beschädigungen, z. B. Risse oder Brüche am Gestänge, sowie für wetterbedingte Schäden oder Verlust haftet der Mieter. 

Popcorn- & Slush-Eis-Maschine

Eine persönliche Einweisung erfolgt bei Übergabe bzw. Abholung, zusätzlich wird eine schriftliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mitgegeben. Die Nutzung darf ausschließlich gemäß dieser Anleitung erfolgen. Die Maschinen sind im grob sauberen Zustand zurückzugeben, ohne angebrannte Reste oder klebrige Rückstände. Die Endreinigung übernehmen wir. Da die Geräte während des Betriebs heiß werden, dürfen sie nur auf stabilen, hitzebeständigen Oberflächen und außerhalb der Reichweite von Kindern betrieben werden. Der Betrieb erfolgt über eine haushaltsübliche Steckdose (230 V). Der Mieter sorgt für eine sichere Stromversorgung, insbesondere im Außenbereich (z. B. keine feuchten Steckverbindungen oder überlasteten Leitungen).

Soundanlagen & Soundboks

Soundanlagen und Partylautsprecher werden mit geprüftem Zubehör übergeben. Die Bedienung erfolgt eigenverantwortlich. Eine Einweisung in die Funktionen erfolgt bei Übergabe bzw. Abholung. Die Technik darf nur sachgemäß genutzt und nicht verändert werden. Regen oder Feuchtigkeit ist bei Betrieb zu vermeiden. Der Betrieb erfolgt über eine haushaltsübliche Steckdose (230 V) sofern nicht akkubetrieben. Der Mieter sorgt für eine sichere Stromversorgung, insbesondere im Außenbereich (z. B. keine feuchten Steckverbindungen oder überlasteten Leitungen). Bei hoher Lautstärke sind örtliche Auflagen zu beachten – für Bußgelder oder Beschwerden haftet der Mieter.

Lichtequipment & Nebelmaschinen

Lichtequipment und Nebelmaschinen dürfen ausschließlich gemäß Anleitung betrieben werden. Sie sind vor Feuchtigkeit zu schützen und nur in gut belüfteten, trockenen Räumen einzusetzen. Bei der Verwendung von Nebelmaschinen ist sicherzustellen, dass Brandmelder oder Sprinkleranlagen nicht ausgelöst werden. Für Schäden durch unsachgemäßen Einsatz haftet der Mieter. Der Anschluss erfolgt an eine haushaltsübliche Steckdose (230 V). Der Mieter sorgt für eine sichere Stromversorgung, insbesondere im Außenbereich (z. B. keine feuchten Steckverbindungen oder überlasteten Leitungen).

Skydancer

Skydancer dürfen nur auf festem, ebenem Untergrund verwendet werden – ein Betrieb auf Schotter oder Splitt ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Der Betrieb erfolgt ausschließlich mit dem mitgelieferten Gebläse. Bei starkem Wind, Sturm oder Regen muss der Skydancer sofort abgeschaltet und gesichert oder abgebaut werden. Der Anschluss erfolgt an eine haushaltsübliche Steckdose (230 V). Der Mieter sorgt für eine sichere Stromversorgung, insbesondere im Außenbereich (z. B. keine feuchten Steckverbindungen oder überlasteten Leitungen). Buchungen vom Skydancer können bei Schlechtwetter (z. B. Regen, Sturm) auch bis 2 Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden.

Bierzeltgarnituren & Stehtische

Bierzeltgarnituren und Stehtische sind für den Einsatz auf ebenem Untergrund vorgesehen. Bei Regen oder über Nacht müssen sie trocken gelagert oder abgedeckt werden. Hussen dürfen nicht nass zurückgegeben werden. Die Garnituren sind grob gereinigt zurückzugeben – frei von Essensresten, Getränkeflecken oder grobem Schmutz. Bei starker Verschmutzung behalten wir uns eine Reinigungspauschale vor. Beschädigte oder stark verschmutzte Hussen (z. B. Brandlöcher, Risse) können in Rechnung gestellt werden. Für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, z. B. Risse, Lackschäden oder verbogene Gestelle, haftet der Mieter.

Heizstrahler / Heizpilze

Heizstrahler und Heizpilze sind ausschließlich im Außenbereich aufzustellen. Sie müssen standsicher platziert und beaufsichtigt betrieben werden. Gasflaschen sind nicht im Mietumfang enthalten. Die Geräte sind grob gereinigt zurückzugeben.

9. Stornierung

  • Kostenlos bis 7 Tage vor Mietbeginn
  • 3 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises als Ausfallpauschale möglich
  • Bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises als Ausfallpauschale möglich
  • Buchungen von Festzelt und Skydancer können bei Schlechtwetter (z. B. Regen, Sturm) auch bis 2 Tage vor Mietbeginn kostenlos storniert werden.

10. Nichtverfügbarkeit von Mietartikeln

(1) Sollte ein Mietartikel ausnahmsweise nicht verfügbar sein (z. B. durch Defekt oder höhere Gewalt), wird der Mieter unverzüglich informiert.
(2) Der Anbieter bemüht sich um gleichwertigen Ersatz.
(3) Ist keine Einigung möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

11. Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt – außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Diese Einschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter des Anbieters.

12. Pflichten und Haftung des Mieters

(1) Mietgegenstände dürfen nicht verändert, beklebt oder weitergegeben werden.
(2) Der Mieter weist Benutzer auf Sicherheitsvorgaben hin. Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Der Abschluss einer Haftpflicht- oder Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.
(4) Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung – auch durch Dritte.
(5) Der Mieter ist für sichere Aufstellung, Stromversorgung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich.
(6) Der Mietgegenstand ist pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters: 96317 Kronach



Stand: Juni 2025

Änderungen oder Ergänzungen behalten wir uns vor.

 

 

 

dB Eventvermietung – Ihr Verleihservice für Partyzubehör in Oberfranken und Südthüringen
Wir vermieten unser Partyzubehör, Partyzelte, Lautsprecher in folgenden Regionen:

Landkreis Kronach in 
96317 Kronach, 96342 Stockheim, 96332 Pressig, 96352 Wilhelmsthal, 
96364 Marktrodach, 96346 Wallenfels, 96349 Steinwiesen, 96365 Nordhalben, 
96268 Mitwitz, 96328 Küps, 96369 Weißenbrunn, 96277 Schneckenlohe, 
96367 Tschirn, 96355 Tettau, 96337 Ludwigsstadt, 96361 Steinbach a. Wald, 
96358 Reichenbach

Landkreis Lichtenfels in  
96215 Lichtenfels, 96257 Redwitz a. d. Rodach, 96272 Hochstadt a. Main, 96275 Marktzeuln,
96247 Michelau i. Oberfranken, 96250 Ebensfeld, 96264 Altenkunstadt, 96224 Burgkunstadt,
96260 Weismain, 96231 Bad Staffelstein

Landkreis Coburg in 
96145 Seßlach, 96237 Ebersdorf, 96242 Sonnefeld, 96253 Untersiemau, 96269 Großheirath, 96271 Grub, 96274 Itzgrund, 
96279 Weidhausen, 96450 Coburg, 96465 Neustadt, 96472 Rödental, 96476 Bad Rodach, 
96479 Weitramsdorf, 96482 Ahorn, 96484 Meeder, 96486 Lautertal, 96487 Dörfles-Esbach, 96489 Niederfüllbach

Landkreis Kulmbach in 
95326 Kulmbach, 95339 Neuenmarkt, 95346 Stadtsteinach, 95349 Thurnau, 95352 Marktleugast, 
95355 Presseck, 95356 Grafengehaig, 95358 Guttenberg, 95359 Kasendorf, 95361 Ködnitz, 95362 Kupferberg, 
95364 Ludwigschorgast, 95365 Rugendorf, 95367 Trebgast und 95369 Untersteinach

Landkreis Sonneberg in
96515 Sonneberg, 96523 Steinach, 96524 Föritztal, 96528 Frankenblick, 
96528 Schalkau, 98724 Lauscha / Neuhaus am Rennweg und 98746 Goldisthal

 

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